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   KG, 12.02.2007 - 10 U 91/06   

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https://dejure.org/2007,75339
KG, 12.02.2007 - 10 U 91/06 (https://dejure.org/2007,75339)
KG, Entscheidung vom 12.02.2007 - 10 U 91/06 (https://dejure.org/2007,75339)
KG, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - 10 U 91/06 (https://dejure.org/2007,75339)
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  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

    Auszug aus KG, 12.02.2007 - 10 U 91/06
    Der Begriff der Zeitgeschichte erfasst nicht allein Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, sondern wird vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt; zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, in dem sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist ( BVerfGE 101, 361, 391 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ; BGH, NJW 2006, 599).

    Bei Straftaten, die die Öffentlichkeit in besonderem Maße berühren, kann wegen der Stellung der Person des Beschuldigten und der Art der Straftat eine namentliche Berichterstattung auch unterhalb der Schwelle der Schwerkriminalität zulässig sein ( BGH, NJW 2006, 599 [BGH 15.11.2005 - VI ZR 286/04] ).

    Die dargelegten Erwägungen rechtfertigen nicht nur die Wortberichterstattung, sondern auch die Veröffentlichung eines kontextgerechten oder kontextneutralen Fotos zu dem Bericht (vgl. BGH, NJW 2006, 599 [BGH 15.11.2005 - VI ZR 286/04] ).

  • KG, 14.07.2006 - 9 U 228/05

    Unterlassungsanspruch: Fernsehberichterstattung über die Festnahme eines

    Auszug aus KG, 12.02.2007 - 10 U 91/06
    Der Senat weicht insbesondere nicht von der Rechtsprechung des 9. Zivilsenats des Kammergerichts im Urteil vom 14. Juli 2006 ( 9 U 228/05 ) ab.
  • LG Berlin, 23.03.2006 - 27 O 760/05
    Auszug aus KG, 12.02.2007 - 10 U 91/06
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. März 2006 verkündete Teilurteil des Landgerichts Berlin - 27 O 760/05 - geändert und die Klage hinsichtlich der Anträge zu 1 a), b) und c) abgewiesen.
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus KG, 12.02.2007 - 10 U 91/06
    Solche Angriffe können in Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und anderen Verhaltensweisen bestehen, die dem Betroffenen seinen Achtungsanspruch als Mensch absprechen (vgl. BVerfGE 1, 97, 104 [BVerfG 19.12.1951 - 1 BvR. 220/51] ).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus KG, 12.02.2007 - 10 U 91/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 35, 202, 230 ff. [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] ) sprechen erhebliche Erwägungen für eine auch die Person des Täters einbeziehende vollständige Information der Öffentlichkeit über vorgefallene Straftaten, weil Straftaten zum Zeitgeschehen gehören, dessen Vermittlung Aufgabe der Medien überhaupt ist, und weil unter anderem die Verletzung der allgemeinen Rechtsordnung und die Beeinträchtigung von Rechtsgütern der betroffenen Bürger oder der Gemeinschaft ein durchaus anzuerkennendes Interesse an näherer Information über Tat und Täter begründen.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus KG, 12.02.2007 - 10 U 91/06
    Der Begriff der Zeitgeschichte erfasst nicht allein Vorgänge von historischer oder politischer Bedeutung, sondern wird vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her bestimmt; zum Kern der Presse- und der Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, in dem sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist ( BVerfGE 101, 361, 391 [BVerfG 15.12.1999 - 1 BvR 653/96] ; BGH, NJW 2006, 599).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus KG, 12.02.2007 - 10 U 91/06
    Da aber die Grundrechte insgesamt Konkretisierungen des Prinzips der Menschenwürde sind, bedarf es stets einer sorgfältigen Begründung, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts die unantastbare Menschenwürde verletzt (vgl. BVerfGE 93, 266, 293 ).
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